Erklärung zur Barrierefreiheit – pieces.com 


BESTSELLER verpflichtet sich, die Webseite https://ldsyuuml.top/de-ch/ gemäß dem Europäischen Barrierefreiheitsakt (EAA) barrierefrei zugänglich zu machen.


Meldungen und Hinweise zu nicht barrierefreien Inhalten


Nicht barrierefreie Inhalte auf https://ldsyuuml.top/de-ch/ können direkt bei BESTSELLER gemeldet werden:


•      E-Mail: [email protected]


Bei der Kontaktaufnahme sollten keine vertraulichen oder sensiblen personenbezogenen Daten, wie zum Beispiel Ausweisnummern oder gesundheitsbezogene Informationen, mitgeteilt werden.


Status der Einhaltung


Diensteanbieter müssen darlegen, in welchem Umfang ihre Webseiten die Anforderungen der Norm EN 301 549 (AA) zur Barrierefreiheit im Web erfüllen. Anforderungskriterien der Einhaltung:


•      Die Webseite entspricht dem Standard in vollem Umfang

•      Die Webseite entspricht dem Standard nur teilweise (erfüllt die meisten Anforderungen)

•      Die Webseite entspricht nicht dem Standard (erfüllt die meisten Anforderungen nicht)

Die Webseite ist teilweise konform mit dem Standard (die meisten Anforderungen sind erfüllt).


Auswertung


Zudem muss der Dienstleister die Vorgehensweisen zur Auswertung erläutern. Die Kategorien sind:


•      Der Dienstleister hat die Webseite eigenständig bewertet

•      Ein externer Anbieter hat die Auswertung durchgeführt

•      Eine andere Methode wurde angewendet


Der Dienstleister gibt die Methode wie folgt an: Auswertung durch Dritte.


Der Dienstleister beschreibt die Auswertungsmethode wie folgt: 


Eine externe Prüfstelle hat ausgewählte Seiten vollständig auf Konformität mit sämtlichen Anforderungen der EN 301 549 (AA) geprüft. Der Test folgte derselben Methodik wie das Monitoring der Barrierefreiheit öffentlicher Webseiten durch die dänische Behörde für digitale Verwaltung. Das Verfahren kombiniert automatisierte und manuelle Tests.


Nicht barrierefreie Inhalte


Der Dienstleister hat die nicht barrierefreien Inhalte auf dieser Webseite kategorisiert. In jeder Kategorie findest du verschiedene Themen, die mit Überschriften und erläuternden Texten aufbereitet sind. Dazu gehören z. B. fehlende Alt-Texte.


Nicht barrierefreie Inhalte werden in drei Kategorien unterteilt und betreffen Funktionen oder Inhalte, die:


1.    Nicht EAA-konform sind

2.    Nicht den Anforderungen entsprechen und unter die Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung fallen (z. B. sehr umfangreiche Berichte für ein kleines Publikum).

3.    Nicht vom EAA erfasst werden


Nicht EAA-konform sind


Laut externer Prüfung zur Barrierefreiheit hat die Webseite noch Barrierefreiheitsprobleme. BESTSELLER arbeitet aktiv an der Verbesserung der Barrierefreiheit und setzt entsprechende Verbesserungen um. Siehe „Initiativen zur Verbesserung der Barrierefreiheit“.


Bestimmte Nutzergruppen können auf Barrieren stoßen, die sie daran hindern, den Service voll zu nutzen:


•      Laut der neuesten Barrierefreiheitsprüfung werden in dieser Kategorie aktuell keine Nutzergruppen bewertet.

Andere Nutzergruppen könnten auf kleinere Usability-Probleme stoßen, die sie jedoch nicht davon abhalten, den Service zu nutzen:

•      Menschen mit Sehbeeinträchtigung: Manche Komponenten bieten keine ausreichend verlässliche Struktur, keine klare Statuskommunikation und kein zuverlässiges Screenreader-Verhalten. Insbesondere können modale Interaktionen, Filter-Bedienelemente und Abläufe die Verständlichkeit rund um den Bezahlvorgang beeinträchtigen und können möglicherweise zusätzliche Schritte erfordern.

•      Für Personen, die ausschließlich die Tastatur oder die Sprachsteuerung nutzen, kann es zu Einschränkungen bei der Bedienung kommen. Einige benutzerdefinierte Komponenten sind in Bezug auf ihre Rolle, ihren Zweck, ihren Zustand oder ihr Interaktionsverhalten nicht klar genug ausgeführt, um eine einheitliche Bedienung per Tastatur oder Sprachsteuerung zu unterstützen.

•      Menschen mit kognitiven Einschränkungen können die Nutzung als weniger benutzerfreundlich empfinden, wenn aktive Zustände, modale Kontexte, ausgewählte Optionen und Veränderungen in der Benutzeroberfläche nicht deutlich genug vermittelt werden.


Andere Nutzergruppen haben bei der Nutzung des Services keine oder nur geringe Probleme mit der Barrierefreiheit:


•      Menschen mit eingeschränkter Motorik, geringerer Kraft oder Sehschwäche sind demnach nur begrenzt betroffen.

•      Menschen mit (schwerer) Hörbeeinträchtigung erfahren keine Nachteile, da Audioinhalte Alternativen darbieten.

•      Für lichtempfindliche Personen besteht kein Risiko, da keine blinkenden oder schnell wechselnden Inhalte festgestellt wurden.


Unverhältnismäßige Belastung


Keine zutreffenden Inhalte.


Von der EAA nicht erfasste Inhalte


Videos und Dokumente, die vor dem 28.06.2025 erstellt wurden.


Initiativen zur Verbesserung der Barrierefreiheit


Geplante Verbesserungsmaßnahmen


Wir arbeiten intensiv daran, die in unserer jüngsten externen Prüfung identifizierten Barrierefreiheitsprobleme zu beheben. Die größten Probleme sind bereits behoben, sodass alle Nutzer die Kernfunktionen der Webseite nutzen können.


Wir entwickeln uns kontinuierlich weiter und priorisieren die Bereiche, die den größten Einfluss auf Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit haben.

Aktuelle Fokusthemen:


Verbesserte Tastaturnavigation und Sichtbarkeit Assistenztechnologien bereitstellen, die interaktive Elemente ausreichend unterstützen Barrierefreiheit in den wichtigsten Customer Journeys verbessern, zum Beispiel in Formularen und beim Bezahlvorgang. Beschriftungen, Bezeichnungen und Beschreibungen in ihrer Klarheit verbessern Bessere Unterstützung für dynamische Inhalte und Änderungen an der Benutzeroberfläche 


Zusätzliche Verbesserungen fließen kontinuierlich in unsere Entwicklungs- und Wartungsprozesse ein.


Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Wir streben nach einer reibungslosen Barrierefreiheit in unseren Designs, Prozessen und Texterstellungen, die ein inklusiveres Erlebnis bieten.

 

 

Datum


Diese Erklärung wurde erstmals am 30.04.2026. veröffentlicht.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 30.04.2026. überprüft und bearbeitet.